Fruchtsaftgetränke
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Beschreibung
Die Fruchtsaftgetränke zählen zu den Erfrischungsgetränken. Sie haben einen geringeren Fruchtanteil als Fruchtnektare.
Auch hier ist der Fruchtanteil vorgeschrieben.
Er beträgt bei Orangenfruchtsaftgetränk mindestens 6. Er wird aber oftmals überschritten und erreicht bei Orangen-
fruchtsaftgetränk in der Regel 20%.
Auch hier ist der Fruchtanteil vorgeschrieben.
Er beträgt bei Orangenfruchtsaftgetränk mindestens 6. Er wird aber oftmals überschritten und erreicht bei Orangen-
fruchtsaftgetränk in der Regel 20%.
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